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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16   

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https://dejure.org/2016,53511
OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16 (https://dejure.org/2016,53511)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.12.2016 - 4 L 52/16 (https://dejure.org/2016,53511)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 4 L 52/16 (https://dejure.org/2016,53511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühren für ein Hinterliegerwohngrundstück durch Einbeziehen des dem Grundstückseigentümer gehörigen Teils des Wohnweges

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühren für ein Hinterliegerwohngrundstück durch Einbeziehen des dem Grundstückseigentümer gehörigen Teils des Wohnweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 31, 364 ) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Der "Mehrwert" der Verbürgung besteht darin, einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zu sichern (BVerfGE 119, 292 ).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 , stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 , stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2016 - 4 L 52/16
    Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 31, 364 ) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1990 - 14 A 227/88
  • VG Köln, 29.01.2010 - 27 K 7917/08

    Einstufbarkeit von katasterrechtlich selbstständigen (privaten) Wegeparzellen als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21

    Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden

    Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn die geänderte Rechtsauffassung zur Berücksichtigung bislang gänzlich unerörterter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte führt, mit denen die Beteiligten nicht zu rechnen brauchten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 4 L 52/16 -, juris Rn. 8).
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